AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der daapo Datentechnik GmbH

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- beziehungsweise Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns Schriftlich bestätigt werden.

2. Datenspeicherung

Alle Angaben, die uns im Zusammenhang mit Anfragen, Bestellungen und Aufträgen gemacht werden, wie Adresse, Angaben zur Rechentechnik und zu Programmen, werden von uns gespeichert und gegebenenfalls an den Softwarehersteller weitergegeben.

3. Preise

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Teillieferung ist zulässig.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.

5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Verarbeitungsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Ziff. 5.).

6.2 Werden Betriebs- oder Wartungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien, Developer, Selentrommel und weitere Verschleißmaterialien unterliegen nur der Gewährleistung, wenn der Mangel oder Schaden nicht auf unsachgemäße Handhabung, Verbrauch oder Verschleiß zurückzuführen ist.

6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung mitzuteilen.

6.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird; b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter Gewährleistung fallende Teile nicht gerechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

6.5 Im Gewährleistungsfall kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. Scheitert diese oder wird sie verweigert, so hat der Käufer das Recht, die Kaufsache gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzugeben oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

6.6 Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine Gewährleistungsfristen in Kraft.

6.7 Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reparatur für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.

6.8 Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, oder als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.

6.9 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.

6.10 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7. Gewährleistung für Programme

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe keine Material- und Herstellungsfehler hat. Sollte ein Programm fehlerhaft sein, so kann der Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten Ersatzlieferungen verlangen. Der Verschleiß am Datenträgermaterial ist davon ausgenommen. Der Auftraggeber erkannt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie fehlerfrei arbeiten. Sofern zu den Programmen Beschreibungen geliefert werden, sind die Programme grundsätzlich brauchbar im Sinne der Beschreibung. Es wird keine Gewähr oder Haftung dafür übernommen, dass die Programme fehlerfrei arbeiten, insbesondere, dass die Programme den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Auftraggeber. Für Programme und Programmteile, die für den Auftraggeber individuell entwickelt werden, gilt die vereinbarte Programmspezifikation und Abnahmeprozedur. Unterbleiben diese Spezifikation und Prozedur, so bemüht sich der Auftragnehmer nach bestem Willen und Gewissen, das Programm im Sinne des Auftraggebers zu entwickeln und/oder anzupassen. Die Abnahme gilt in diesem Fall als durch die Lieferung erfolgt. Änderungswünsche des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik überhaupt möglich ist, in angemessener Zeit und gegen besondere Berechnung berücksichtigt. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Änderungen zu Fehlern im Ablauf an anderen Stellen der Programme führen können. Die Verantwortung liegt in diesem Fall beim Auftraggeber.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.

8.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber im vollen Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzubeziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und muss uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Durch die Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag vor.

9. Zahlung

9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bei Warenlieferung ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung auf elektronischem Weg in Rechnung zu stellen.

9.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

9.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, zuzüglich Mahngebühren.

9.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängel, Rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

9.6 Sollte der Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nach der Auslieferung vom Kauf zurücktreten, so sind wir berechtigt, 30% des Kaufpreises als Entschädigung für Vorleistungen und Zinsen zu berechnen. Tritt der Käufer nach Bestellung und vor Auslieferung vom Kaufvertrag zurück, so können wir 10% des Bestellwertes berechnen.

9.7 Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

10. Schutz- oder Urheberrechte

10.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt geschützt sind. So dann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurück nehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.

10.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 6.4..

10.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugängig machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen, ohne Übernahme der Kosten und Haftung durch uns, lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

11. Export

Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unseren schriftlichen Einwilligungen, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

12. Streitbeilegungsverfahren

Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort ist Herten.

13.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Recklinghausen. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist der Gerichtsstand ausschließlich Recklinghausen. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

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