Die Mehrwertsteuersätze sinken auf 16% und auf 5%
im Rahmen der Konjunktur- und Hilfsmaßnahmen in Folge der Corona-Covid19-Pandemie
haben die Koalitionspartner unter anderem die Senkung der Umsatzsteuersätze für
Lieferungen und Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen.
- Danach beträgt der allgemeine Steuersatz ab dem 01.07.2020 16% (vorher: 19%) und
der ermäßigte Steuersatz 5% (vorher: 7%). - Die Maßnahmen sind zunächst auf 6 Monate befristet und damit für das 2. Halbjahr
2020 beachtenswert. - Für die Frage, ab wann welcher Steuersatz angewendet wird, ist wie bisher auf
den Zeitpunkt der Ausführung der Leistung abzustellen. - Ohne Bedeutung ist, wann eine Rechnung ausgestellt wird oder wann eine
Ausgangsrechnung vereinnahmt bzw. beglichen wird.
Das aktuelle Update 07-2020 beinhaltet diverse Funktionen, die Ihre betriebliche Organisation
für die praktische Umsetzung unterstützt
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