E-Rechnungspflicht ab 2025

Bereits jetzt schon ist ab einer Rechnungssumme von 1.000 EUR  ist die E-Rechnung verpflichtend, wenn diese an einen öffentlichen Auftragsnehmer geht.

Ab 2025 ist die Standard E-Rechnung auch für gewerbliche Kunden verpflichtend, sofern Übergangslösungen für Kleinunternehmen nicht zutreffen. Die Annahme eine E-Rechnung ist aber davon unabhängig verpflichtend.

Eine E-Rechnung stellt die Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Rechnungen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden,

  • elektronisch übermittelt,
  • elektronisch empfangen

sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Ein reines PDF Dokument ist KEINE elektronische Rechnung, da hier der XML Anteil fehlt.

Es werden 2 Formate für den deutschen als auch europäischen Standard definiert

XRechnung und auch ZUGFeRD

Beide Formate werden im deutschen als auch europäischen Standard von MAXCSplus mit dem Modul E-Belegversand unterstützt.

Ihre Rechnungen werden in MAXCSplus automatisch in korrekter Form und mit allen Pflichtangaben bereitgestellt.

Automatische Validierung der Rechnung

Schnelle und zuverlässige Übermittlung wahlfrei als Upload oder Email

Mehr Transparenz durch Darstellung des Sendestatus und Sicherungsblage der erstellen E-Rechnung

So erreichen Sie uns: